Juristisches Lexikon

Einheitsstaat

... ist ein Staat, in dem die Staatsgewalt in einem einzigen politischen Entscheidungszentrum zusammengefasst ist. Soweit der Einheitsstaat in mehrere Organisationseinheiten gegliedert ist, handelt es sich um staatliche Verwaltungsbezirke oder um kommunale Selbstverwaltungskörperschaften, die ihre Kompetenzen aus der einheitlichen zentralen Staatsgewalt ableiten.
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