Juristisches Lexikon

Einheitskasse

... ist ein haushaltsrechtlicher Begriff. Im kommunalen Haushaltsrecht bedeutet er, dass die Kassengeschäfte aller Dienststellen nur von einer einzigen Dienststelle, der Gemeindekasse erledigt werden. Im staatlichen Bereich wird eine Kasse bereits dann als Einheitskasse bezeichnet, wenn sie die Kassengeschäfte für mehrere staatliche Dienststellen wahrnimmt.
<<   EinheitshaushaltEinheitsstaat   >>