Juristisches Lexikon

Einfuhrumsatzsteuer

... ist eine Verbrauchsteuer. Ihr unterliegt die Einfuhr von Waren in das deutsche Zollgebiet. Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz. Bemessungsgrundlage bildet der Zollwert bzw. das Entgelt der Waren (§ 11 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz).
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