Juristisches Lexikon

Einfaches Gesetz

... ist ein Gesetz, das die Belange der Länder nicht in besonderer Weise betrifft und deshalb nicht der Zustimmung der Ländervertretung bedarf. Wenn eine grundgesetzliche Regelung nicht vorhanden ist, muss im Zweifel angenommen werden, dass es sich um ein einfaches Gesetz handelt.
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