Juristisches Lexikon

Eilentscheidungsrecht

... ist die Kompetenz eines an sich unzuständigen Organs, in Dringlichkeitsfällen die Befugnisse eines anderen Organs wahrzunehmen (z. B. ist im Kommunalrecht regelmäßig die kommunale Verwaltungsspitze ermächtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Vertretungskörperschaft zu entscheiden).
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