Juristisches Lexikon

Eignungsprinzip

... ist nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz ein Massstab, nach dem sich die Auslese und Ernennung von Bewerbern im öffentlichen Dienst richtet. Das Eignungsprinzip bezieht sich auf die körperliche, geistige und charakterliche Geeignetheit der Bewerber.
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