Juristisches Lexikon

Deutsche Bundesbank

... ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie regelt mit Hilfe ihrer währungspolitischen Befugnisse den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft, ferner sorgt sie für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland. Organe der Deutschen Bundesbank sind der Zentralbankrat, das Direktorium und die Vorstände der Landeszentralbanken.
<<   DenkmalschutzDeutsche Demokratische Republik   >>