Juristisches Lexikon

Denkmalschutz

... ist der Schutz und die Pflege von Denkmälern der Kunst und der Geschichte. Seine Aufgabe ist es, die Kulturdenkmäler zu schützen und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen, auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmälern hinzuwirken und diese zu erfassen und wissenschaftlich zu erforschen. Gesetzliche Regelungen enthalten die Denkmalschutzgesetze der Länder.
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