Juristisches Lexikon

Delikt

... wird in der Kriminologie als Oberbegriff für die im Wesentlichen strafrechtlich relevanten Verfehlungen eines Rechtssubjekts. Im Zivilrecht versteht man unter Delikt eine unerlaubte Handlung. Im Strafrecht werden Straftaten (Verbrechen oder Vergehen) als Delikte bezeichnet.
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