Juristisches Lexikon

Deklaratorische

... Wirkung bedeutet eine nur feststellende oder klarstellende Wirkung eines Rechts oder eines Rechtsverhältnisses. So hat etwa die Eintragung des Musskaufmanns ins Handelsregister nur deklaratorischen Charakter, weil die Kaufmannseigenschaft nicht durch die Eintragung begründet wird.
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