Juristisches Lexikon

Bundesversammlung

... ist ein oberstes Bundesorgan, dessen einzige Aufgabe darin besteht, den Bundespräsidenten zu wählen. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden.
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