Juristisches Lexikon

Bundeskanzler

... ist der Chef der Bundesregierung. Er wird vom Deutschen Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten ohne Aussprache gewählt. Auch eine mögliche Abwahl erfolgt durch den Bundestag. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die politische Verantwortung. Er leitet die Geschäfte der Bundesregierung. Er schlägt dem Bundespräsidenten die Bundesminister zur Ernennung und Entlassung vor. Im Verteidigungsfall geht die Befehlsgewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
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