Juristisches Lexikon

Bundesgrenzschutz

... ist eine Polizei des Bundes. Er untersteht dem Bundesminister des Innern. Dem Bundesgrenzschutz obliegt insbesondere der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebiets. Sein Aufgabenbereich erstreckt sich auch auf den Schutz von Verfassungsorganen des Bundes, die Sicherung der deutschen Auslandsvertretungen, die Katastrophenhilfe und die Sicherung der Flughäfen.
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