Juristisches Lexikon

Bestandsverzeichnis

... ist ein im kommunalen Haushaltsrecht vorgeschriebenes Verzeichnis für bewegliche und unbewegliche Sachen sowie grundstücksgleiche Rechte. Aus dem Bestandsverzeichnis müssen Art und Menge sowie Lage oder Standort der Sachen ersichtlich sein. Vgl. z.B. § 37 bwGemHVO.
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