Juristisches Lexikon

Besoldungsdienstalter

... ist ein kassentechnisches Hilfsmittel zur Feststellung der jeweiligen Stufe des Grundgehalts einer Besoldungsgruppe. Das Besoldungsdienstalter beginnt am Ersten des Monats, in dem der Beamte das 21. Lebensjahr vollendet hat (Regelbeginn).
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