Juristisches Lexikon

Besoldung

... sind alle geldwerten Leistungen des Dienstherrn an Beamte, Richter und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen, und nicht Ersatz von Aufwendungen oder Fürsorgeleistungen darstellen. Zur Besoldung gehören die Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen und das jährliche Urlaubsgeld.
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