Juristisches Lexikon

Beruf

... im Sinne des Art. 12 GG ist jede wirtschaftlich sinnvolle, erlaubte, in selbstständiger oder unselbstständiger Stellung ausgeübte Tätigkeit, die für den Träger des Grundrechts Lebensaufgabe und Lebensgrundlage ist und durch die er zugleich seinen Beitrag zur gesellschaftlichen Gesamtleistung erbringt.
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