Juristisches Lexikon

Berliner Testament

... gibt Lebenspartnern oder Ehegatten Sicherheit. Beim Tod eines Ehe-/Lebenspartners bekommt der Überlebende das Vermögen überschrieben, d.h., das Vermögen übergeht nicht an die Abkömmlinge. Jedoch bleibt der Pflichtteil an die Kinder bestehen. Das Berliner Testament kann nur zu Lebenszeiten geändert werden. Verstirbt ein Partner tritt automatisch die Bindungswirkung ein und der Partner ist fest an das Testament gebunden.
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