Juristisches Lexikon

Beitrag

... ist eine Form einer öffentliche Abgabe. Die Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen entsteht dann, wenn bestimmten Personen oder Personengruppen aus der Vorhaltung einer öffentlichen Einrichtung Vorteile erwachsen.
<<   BeiladungBeitragsbemessungsgrenze   >>