Juristisches Lexikon

Beglaubigung

... auch Legalisation genannt, ist eine Bestätigung zur Echtheit einer schriftlich abgefassten Urkunde, dies kann durch eine Unterschrfit oder ein Handzeichen (§126 BGB) erfolgen. Damit wird glaubhaft gemacht, dass die Urkunde von der Person stammt, die diese unterschrieben hat.
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