Juristisches Lexikon

Ausländer

... ist, wer nicht Deutscher im Sinne des Art.116 Abs.1 GG ist, bzw. sind Personen oder Personengruppen, die nicht die gleiche Staatsangehörigkeit aufweisen, wie in dem Land in dem sie sich zu dieser Zeit befinden.Die Rechtsstellung des Ausländers ist im Ausländergesetz geregelt.
<<   AuskunftAuslegung   >>