Juristisches Lexikon

Auskunft

... ist jede Mitteilung der Behörde über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und obliegenden Pflichten. Ein Auskunftsrecht des Bürgers gegenüber der Behörde besteht, wenn es im Einzelfall gesetzlich begründet ist (vgl. etwa § 25 S.2 VwVfG, § 14, 15 SGB-AT, § 3 BauGB).
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