Juristisches Lexikon

Auftragsangelegenheiten

...sind staatliche Verwaltungsangelegenheiten, die den Gemeinden und Landkreisen durch Gesetz zur Erledigung übertragen werden (z.B. Personenstands- und Meldewesen). Bei der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten unterstehen die Gemeinden und Landkreise der Rechts- und Fachaufsicht des Staates.
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