Juristisches Lexikon

Aufgebot

... ist im Verfahrensrecht die öffentliche Aufforderung an unbekannte Beteiligte, vor einer beabsichtigten Änderung der Rechtslage Tatsachen anzugeben oder Rechte geltend zu machen. Im Eherecht dient das Aufgebot, das der Eheschließung vorausgehen soll, dazu, bisher unbekannt gebliebene Ehehindernisse bekannt zu machen.
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