Juristisches Lexikon

Aufgabengliederungsplan

... beinhaltet die Zusammenstellung und Gruppierung aller Aufgaben. Er dient der Auflistung aller von der Verwaltung wahrzunehmenden Aufgaben sowie der Systematisierung der Aufgaben nach Aufgabenhauptgruppen unter einheitlichen Gesichtspunkten als Grundlage für die Bildung von Ämtern mit bestimmter Zuständigkeit.
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