Juristisches Lexikon

Arbeiter

... versteht man einen Menschen, der überwiegend körperliche, aber auch durch geistige Arbeit versucht ein Ziel zu erreichen, so verdient er seinen Lebensunterhalt.Dabei ist es notwendig den Arbeiter vom Angestellten zu unterscheiden, weil für die beiden Arbeitnehmergruppen zum Teil gesetzliche Sonderregelungen bestehen (z.B. im Betriebsverfassungsrecht).
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