Juristisches Lexikon

Anwaltszwang

... ist die Verpflichtung, sich durch einen beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Im Zivilprozess besteht Anwaltszwang vor den Landgerichten und vor allen Gerichten des höheren Rechtszuges. Im Verwaltungsprozess besteht Anwaltszwang nur vor dem Bundesverwaltungsgericht.
<<   AntragÄquivalenzprinzip   >>