Juristisches Lexikon

Analogie

... ist die Übertragung von einer für einen Tatbestand vorgesehenen Regel auf einen Anderen (analoge Anwendung), wenn die Tatbestandsvoraussetzungen der vorgesehenen Regel nicht vorliegen, aber eine planwidrige Regelungslücke vorliegt und es sich um eine vergleichbare Interessenlage handelt. Eine Analogie in der Rechtswissenschaft ist die Übertragung der für einen Tatbestand im Gesetz vorgesehenen Regel auf einen Anderen, aber rechtsähnlichen Tatbestand.
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