Juristisches Lexikon

Alimentationsprinzip

... ist ein beamtenrechtliches Prinzip, das aus dem Treueverhältnis folgt. Dabei ist der Dienstherr verpflichtet, dem Beamten angemessene Dienst- und Versorgungsbezüge zu gewähren.Diese Bezüge werden nach dem Dienstrang, der Bedeutung und der Verantwortung des jeweiligen Amtes bemessen.Als Voraussetzung dafür genügt, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmet und in wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann (BVerfGE 44, 249, 265).
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