Juristisches Lexikon

Aktie

... ist ein Wertpapier, das eine Quote des Grundkapitals der Aktiengesellschaft verbrieft und für den Aktionär die Mitgliedschaft in der Gesellschaft repräsentiert. Die Aktie wird im Regelfall als Inhaberaktie, im Ausnahmefall als Namensaktie ausgegeben. Nach dem Umfang des Mitgliedschaftsrechts werden Stammaktien und Vorzugsaktien unterschieden. Der Aktiennennbetrag ist 1 EUR. Höhere Nennbeträge müssen auf volle EUR lauten.
<<   AktenzeichenAktiengesellschaft   >>