Juristisches Lexikon

Abkömmlinge

Abkömmlinge sind die Nachkommen einer Person in gerader Linie (Kinder,auch nichteheliche Kinder und adoptivkinder, Enkel, Urenkel...). Sie sind unterhaltsberechtigt und unterhaltverpflichtet sowie gesetzliche Erben ihrer geradlinigen Verwandten.
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