Juristisches Lexikon

Abgeordneter

...ist ein Mitglied des Bundestages oder eines Länderparlaments. Er wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Er ist Vertreter des gesamten Volkes und besitzt ein freies Mandat, d.h. er ist an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen.
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