Juristisches Lexikon

Abdingbar

...sind solche gesetzlichen Regelungen, von denen durch Vereinbarung der Parteien abgewichen werden kann. Abdingbare Rechtssätze können also von den Parteien des Rechtsverhältnisses geändert oder ganz ausgeschlossen werden. Man spricht insoweit auch vom "dispositiven" Recht.
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