Juristisches Lexikon

conditio sine qua non

Bei rechtlichen Fragen geht es oft darum, ob eine bestimmte Ursache zu einem bestimmten Ergebnis geführt hat. Sog. Ursächlichkeit oder Kausalität. Eine Denkfigur ist die conditio sine qua non. Danach kann ein Ereignis nicht ursächlich für ein bestimmtes Ergebnis sein, wenn das Ergebnis ohne dieses Ereignis nicht eingetreten wäre. Beispiel: Ein Autounfall wäre nicht passiert, wenn die Autofabrik vor 50 Jahren nicht gebaut worden wäre. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, ob dem Architekten der Autofabrik der Autounfall zugerechnet werden kann. Hier müssen weitere Einschränkungen vorgenommen werden.
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