Juristisches Lexikon

cessio (legis)

...ist der lateinische Ausdruck für "Abtretung", d.h. die Übertragung von Forderungen. Dazu ist normalerweise ein Vertrag zwischen dem Inhaber und dem Erwerber nötig. Die Cessio legis ist ein automatischer Forderungsübergang: Wenn bestimmte Umstände eintreten, geht die Forderung über, ohne dass ein Vertrag nötig ist. Beispielsweise bekommt der Bürge, der für den eigentlichen Schuldner einspringen muss, automatisch die Forderung gegen diesen (§ 774 BGB). Er kann also von ihm das Geld verlangen, wenn es ihm wirtschaftlich wieder besser geht.
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