Juristisches Lexikon

Zoll

Zölle sind Abgaben, die nach Maßgabe des Zolltarifs von der Warenbewegung über die Zollgrenze erhoben werden. ? Die (ausschließliche) Gesetzgebungskompetenz über die Zölle steht gemäß Art. 105 Abs. 1 GG dem Bund zu.
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