Juristisches Lexikon

Sozialgericht

...ist das Gericht erster Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Seine Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG). Hierbei geht es um Angelegenheiten der Sozialversicherung, des Arbeitsförderungsgesetzes und der Kriegsversorgung.
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