Juristisches Lexikon

Schutzkleidung

... sind Kleidungsstücke, die bei bestimmten Tätigkeiten an bestimmten Arbeitsplätzen anstelle oder über der sonstigen Kleidung zum Schutz des Arbeitnehmers gegen gesundheitliche Gefahren getragen werden müssen. Die Verpflichtung des Arbeitnehmers, Schutzkleidung zu tragen, kann sich aus dem Gesetz (z.B. Unfallverhütungsvorschriften), aus dem Arbeits- oder dem Tarifvertrag ergeben.
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