Schulträger
... bezeichnet diejenige Körperschaft, die das Schulgebäude errichtet und unterhält und für die Ausstattung mit sächlichen Mitteln zuständig ist. Die kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden und Kreise) sind Schulträger der Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Sonderschulen.