Juristisches Lexikon

Schuldverschreibung

... ist eine Schuldenart, die grundsätzlich nur mit staatlicher Genehmigung in Verkehr gebracht werden darf. In einer Urkunde verpflichtet sich der Aussteller dem Inhaber der Urkunde gegenüber, einen geliehenen Geldbetrag mit einer bestimmten Verzinsung oder einer anderen Verpflichtung zurückzuzahlen.
<<   SchuldverhältnisSchuldversprechen   >>