Juristisches Lexikon

Schuld

... ist im Strafrecht die Vorwerfbarkeit des rechtswidrigen, mit Strafe bedrohten Handelns. Sie ist die Grundlage für die Zumessung der Strafe (§ 49 Strafgesetzbuch). Schuldhaftes Handeln kann vorsätzlich oder fahrlässig sein.
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