Juristisches Lexikon

Schriften (Pornographische)

Wer pornographische Schriften unter anderem einer Person unter 18 Jahren anbietet, an einem Ort, der Personen unter 18 Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, oder im Einzelhandel ausserhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Vgl. § 184 Strafgesetzbuch.
<<   Schriften (Jugendgefährdende)Schriften (Staatsgefährdende)   >>