Juristisches Lexikon

Schmerzensgeld

... ist die Entschädigung in Geld, die der Geschädigte bei einer unerlaubten Handlung wegen einer Verletzung des Körpers , der Gesundheit, des Persönlichkeitsrechts oder einer Freiheitsentziehung verlangen kann. Schmerzensgeld wird vom Gericht nach billigem Ermessen festgesetzt. Vgl. § 847 BGB.
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