Juristisches Lexikon

Scheidungsfolgesachen

... sind Folgeprobleme, die mit der Ehescheidung zusammenhängen. Nach § 623 Zivilprozessordnung hat das Familiengericht mit dem stattgebenden Scheidungsurteil auch über die Folgesachen elterliche Sorge für ein gemeinschaftliches Kind und öffentlich-rechtlicher Versorgungsaugleich zu verhandeln und zu entscheiden. In anderen Familiensachen (z.B. gesetzliche Unterhaltspflicht, Regelung des Umgangsrechts) erfolgt ebenfalls eine einheitliche Verhandlung und Entscheidung mit dem Scheidungsurteil, sofern eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und dies von einem der Ehegatten rechtzeitig beantragt wird.
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