Juristisches Lexikon

Schankwirtschaft

... betreibt, wer Getränke zum Verzehr an Ort und Stele verabreicht. Der Betrieb einer Schankwirtschaft bedarf der Erlaubnis. Vgl. Gaststättengesetz vom 5.5.1970.
<<   SchankerlaubnissteuerScharfe Kurve   >>