Juristisches Lexikon

Schadensversicherung

... ist eine Versicherungsart, bei der der Versicherer den entstandenen Vermögensschaden ersetzen muss, wenn der Versicherungsfall eintritt. Sie unterliegt den besonderen gesetzlichen Bestimmungen der §§ 49 ff. Versicherungsvertragsgesetz. Schadensversicherungen sind die Hausrat-, Wohngebäude- und die Haftpflichtversicherung.
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