Juristisches Lexikon

Sachbefugnis

... ist die Zuständigkeit hinsichtlich eines geltend gemachten Rechts. Das im Prozess geltend gemachte Recht muss dem Kläger zustehen. Besteht das geltend gemachte Recht zwischen dem Kläger und den Beklagten nicht, ist die Klage jedenfalls unbegründet.
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