Juristisches Lexikon

Richterwahlausschuß

... wird auf Bundesebene für die Berufung der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gewählt. Kraft Amtes gehören ihm die Landesminister an, zu deren Geschäftsbereich die dem jeweiligen obersten Gerichtshof im Instanzenzug nachgeordneten Gerichte des Bundeslandes gehören (in der Regel die Justizminister), sowie weitere, vom Deutschen Bundestag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählende Mitglieder. Vgl. Art. 95 Abs. 2 Grundgesetz, § 2 Richterwahlgesetz.
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