Juristisches Lexikon

Rheinland-Pfalz

... ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Seine Verfassung stammt vom 15.8.1947. Zu den wichtigsten Organen gehören der Landtag und die Landesregierung. Der Landtag wird auf vier Jahre gewählt. Der Vorstand des Landtags setzt sich aus dem Präsidenten und vier Vizepräsidenten als seine Stellvertreter zusammen. Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.
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