Juristisches Lexikon

Republik

... ist eine Staatsform, bei der das Staatsoberhaupt ein gewählter Präsident ist. Nach Art. 28 Abs. 1 GrundgesetZ muss auch die verfassungsmässige Ordnung in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland den Grundsätzen des republikanischen Rechtsstaates entsprechen.
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